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Jugendschutz

Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:

Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.

Die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellungen, wurden erweitert und verschärft. So sind auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle Trägermedien (z.B. Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.

Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wurden erweitert. Sie kann neben allen herkömmlichen auch alle neuen Medien - mit Ausnahme des Rundfunks - indizieren. Des weiteren ist das Indizierungsverfahren neu geregelt worden. Die Bundesprüfstelle kann auch ohne Antrag auf Anregung bestimmter Stellen tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.

Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist: sie müssen bis 31.12.2008 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.

Außerdem wurde ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibende und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.

Daher behalten wir uns vor Sie telefonisch zu Kontaktieren oder eine Kopie Ihres Personalausweises anzufordern!